Auf den Müll statt in den Giftschrank
Richtig: Das "Ding" muß genannt (und gezeigt) werden dürfen, wenn man es bekämpfen will! Brigitte Zypries (SPD) findet: "Sollte [wie das Landgericht Stuttgart] auch der Bundesgerichtshof zu der Meinung kommen, dass unsere Gerichte in diesen Fällen eine Bestrafung fordern, dann ist mit dem Gesetz etwas nicht in Ordnung".
Das Landgericht Stuttgart hatte am letzten Freitag den Geschäftsführer des Versandhandels "Nix Gut", Jürgen Kamm, wegen Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt, weil er Symbole der Antifa - durchgestrichene, weggeworfene, gesprengte Hakenkreuze - vertreibt.
Lisa Rosa - 2. Okt, 16:07