Empörende Kontinuität

Die BRD - pardon: Deutschland! - hat sowohl Diskontinuität als auch Kontinuität zu ihrer - seiner - Vorgängergesellschaft, dem Deutschen Reich Nr. 3 - sprich der NS-Gesellschaft. Hartnäckig scheinen sich die Kontinuitäts-Aspekte vor allem in der Bundeswehr zu erhalten, bzw. im Umgang mit dem Erbe der Deutschen Wehrmacht - konkret: im Bundesbesoldungsgesetz vom März 1992.
Einen Bericht über ungeheuerliche Identifikations-Praxis mit der NS-Armee kann man in der aktuellen Zeit lesen - leider mal wieder nicht online -: In der Ausgabe Nr. 48, S. 21 ist eine gekürzte Fassung des Artikels "Die Braunlage" von Daniela Dahn abgedruckt, der im Kursbuch Nr. 162 "Ritter, Tod und Teufel" heute erschienen ist.
Darin wird z.B. aufgedeckt,
  • daß "militärische Ehren (etwa bei Begräbnissen) neben Bundeswehrangehörigen auch ehemaligen Berufssoldaten der Deutschen Wehrmacht, der Reichswehr und der Armeen und der Marine des Kaiserreichs zustehen, nicht aber einstigen NVA-Angehörigen", es sei denn, sie hätten vorher auch in der Wehrmacht gedient
  • daß "nach wie vor geächtet sind diejenigen Militärs, die zu den Partisanen, zur Résistance oder zu den Truppen der Alliierten übergelaufen sind, die die Zivilbevölkerung gewarnt oder gar die eigenen Soldaten über die Lautsprecher des Nationalkomitees Freies Deutschland aufgefordert haben, ihre Waffen gegen Hitler zu richten, wie etwa Graf Heinrich Einsiedel. Sie alle gelten bis heute als Kriegsverräter. Ihre Jahre im Widerstand werden nicht auf die Rente angerechnet."
  • daß "das Bundesbesoldungsgesetz vom März 1992 (...) alle öffentlich-rechtlichen Dienstherren in Nazideutschland und in den besetzten Gebieten gemäß Art. 131 des GG weiterhin als rentenrelevant an(erkennt), während 'systemnahe' DDR-Angestellte Abstriche bei der Rentenberechnung hinzunehmen haben. So wurde einem Dozenten einer Ingenieur-Fachschule mitgeteilt, dass seine DDR-Rente von 1200 Mark eingefroren werde, bis überprüft sei, ob sie auf 'Unrechtsentgelten' beruhe. Er bekam zunächst nur eine Anhebung um etwa 100 Mark. 1994 erfolgte die Neuberechnung nach dem Sozialgesetzbuch VI. Nun holte der Ingenieur seine Vergangenheit als junger Ministerialbeamter in Görings Luftfahrtministerium ein. Den alten Mann traf fast der Schlag, aber vor Freude: Die monatliche Rente betrug nun 4997 Mark, und obendrein gab es auch noch eine Nachzahlung von 149 900 Mark."
Wie war das? Wir sind ein Vorbild für die Welt in der "Vergangenheitsbewältigung"? Das möchten wir wohl gerne! Und gerne läßt sich die Öffentlichkeit dieses auch noch mit jüdischem Siegel versehen, denn dann gilt es besonders und wäscht die Weste so weiß, weißer gehts nicht. Vielleicht sollte man Daniel J. Goldhagen und Avi Primor, deren Persilscheine für die geläuterte bundesdeutsche Gesellschaft immer gern genommen und zitiert werden, doch mal den Aufsatz von Daniela Dahn zukommen lassen, damit sie mit der Scheinvergabe etwas vorsichtiger werden.

Der ZEIT immerhin ist dieser Vorabdruck hoch anzurechnen. Und als optimistischer Pessimist hoffe ich mal wieder, daß es etwas bewirkt - nämlich einen entsetzten Aufschrei in der Öffentlichkeit, die auf sofortige Gesetzesänderungen dringt. (Aber womöglich verhalte ich mich damit auch nur wie Goldhagen und Primor - man kann es einfach nicht lassen mit dem Glauben an das Gute im Deutschland.)

Du bist Deutschland - Bundesbesoldungsgesetz vom März 1992!

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Bild: Ivan Montero / fotolia

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