Lisa hat Recht: Es reicht nicht, die NPD zu verteufeln oder zum braunen Schmuddelkind zu erklären. Wir müssen schon erklären, was das Gefährliche am Nationalsozialismus / Faschismus ist und warum wir bestimmte Parteien, Organisationen und Menschen dieser Ideologie zuordnen. Wir müssen darlegen, was wir unter politisch rechts einerseits und rechtsextremistisch andererseits verstehen, was wir warum für verfassungsfeindlich halten. Die NPD kann nur dann nachhaltig, d.h. politisch wirksam bekämpft werden, wenn wir den Kampf um die Köpfe aufnehmen!
Und es darf kein augenzwinkerndes oder klammheimliches Einverständnis mit denen geben, die sich unter Anmaßung der Befugnisse von Bundesverfassungsgericht und Polizei darauf versteifen, „rechte" Demonstrationen zu verhindern und Info-Stände der NPD "abzubauen". Auch schwer erträglichen politischen Meinungsäußerungen muss – sofern sie noch nicht unsere Rechtsordnung verletzen – mit politischen Mitteln begegnet werden. Jeder Mensch – auch der Gegner oder Feind – ist Träger von Menschenrechten. Deshalb ist allen "Feindstrafrecht"-Konzepten eine Absage zu erteilen: Nicht nur Terroristen und Kinderschänder, sondern auch Nazis und andere Rechtsextremisten dürfen nicht aus den allgemein geltenden rechtsstaatlichen Verbürgungen ausgegrenzt werden. Der "couragierte Bürger in Waren" hat zwar aus verstehbaren Gründen, trotzdem aber falsch gehandelt.
Es gilt, allen menschenfeindlichen und gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Einstellungen und Bestrebungen entschieden entgegen zu treten, aber gerade deshalb auch die grundgesetzlichen Rechte aller nicht verbotenen Parteien und Organisationen zu respektieren. Dies muss aber verbunden werden mit einer glaubwürdigen und bürgernahen Politik sowie einem öffentlichen argumentativ-konfrontativen Disput überall dort, wo die NPD auftritt. Nur so können wir deren Mimikry aufdecken und den braunen Wolf seines demokratisch getönten Schafspelzes entkleiden.
Demokratie vorleben - Rechtsstaat praktizieren
Und es darf kein augenzwinkerndes oder klammheimliches Einverständnis mit denen geben, die sich unter Anmaßung der Befugnisse von Bundesverfassungsgericht und Polizei darauf versteifen, „rechte" Demonstrationen zu verhindern und Info-Stände der NPD "abzubauen". Auch schwer erträglichen politischen Meinungsäußerungen muss – sofern sie noch nicht unsere Rechtsordnung verletzen – mit politischen Mitteln begegnet werden. Jeder Mensch – auch der Gegner oder Feind – ist Träger von Menschenrechten. Deshalb ist allen "Feindstrafrecht"-Konzepten eine Absage zu erteilen: Nicht nur Terroristen und Kinderschänder, sondern auch Nazis und andere Rechtsextremisten dürfen nicht aus den allgemein geltenden rechtsstaatlichen Verbürgungen ausgegrenzt werden. Der "couragierte Bürger in Waren" hat zwar aus verstehbaren Gründen, trotzdem aber falsch gehandelt.
Es gilt, allen menschenfeindlichen und gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Einstellungen und Bestrebungen entschieden entgegen zu treten, aber gerade deshalb auch die grundgesetzlichen Rechte aller nicht verbotenen Parteien und Organisationen zu respektieren. Dies muss aber verbunden werden mit einer glaubwürdigen und bürgernahen Politik sowie einem öffentlichen argumentativ-konfrontativen Disput überall dort, wo die NPD auftritt. Nur so können wir deren Mimikry aufdecken und den braunen Wolf seines demokratisch getönten Schafspelzes entkleiden.