Kinder zu dumm zum Wählen?

Da man mich im Küchenkabinett hartnäckig kommentarlos läßt, dh. meine Kommentare nicht freischaltet, muß ich - bevor ich am Ende noch eine Küchenkabinett-Paranoia entwickle - ins eigene Blog zum Thema Kinderwahlrecht. (Na gut, von Küche verstehe ich nichts, dafür aber einiges von Kindern und manches von Politik.)
In der Küche jedenfalls wurde heftig debattiert über den "Kinderwahlrecht" genannten Vorschlag von Paul Kirchhof, Familien dadurch zu fördern, daß sie je nach Anzahl der Kinder mehrere Wahlstimmen bekämen. Das ganze dann Kinderwahlrecht zu nennen, ist absurd, wenn man sich die Diskussionsbeiträge in der Küche dazu anschaut: Erwachsene überlegen da, welchem der Erwachsenen in der Familie - Vater, Mutter, Tante - diese Stimmen zustünden. Ja herrgottsack, geht mir da der Draht aus der Mütze! Würde man Frauenwahlrecht so verstehen, daß die Ehemänner der Frauen dann zwei Stimmen hätten? Neinneinnein! Das ist nicht etwas ganz anderes! Denn in der historischen Diskussion ums Frauenwahlrecht kamen tatsächlich genau die analogen Vorstellungen der üblichen Kommentare zum Kinderwahlrecht heute: Frauen seien zu dumm, um zu wählen. Die Selbstverständlichkeit, mit der allgemeine Einigkeit darin vorausgesetzt wird, Kinder seien zu dumm zum Wählen, zu hinterfragen, erntet noch überall Unverständnis. Und statt aus der richtigen Überlegung, es gäbe leider auch viele dumme Erwachsene, die Schlußfolgerung zu ziehen, daß "Klugheit", verdeckt unter dem Begriff "Mündigkeit" also kein Kriterium für das Wahlrecht sein kann, wird doch auch noch tatsächlich vorgeschlagen, eine "Mündigkeitsprüfung" für Familien einzuführen, damit man diejenigen von ihrem letztverbliebenen Recht, formale Demokratie auszuüben, auch noch ausschließen könnte, die als gesellschaftlich Exkludierte nicht die Gewähr dafür bieten, die "richtigen" Parteien zu wählen. Ohoh! Wenn jemand ausgeschlossen gehörte, dann wohl diese Vorschläger, jedenfalls solange sie nicht einen Nachhilfekurs in Demokratieverständnis absolviert haben.
Daß Kinder sehr wohl in der Lage sind, ihre Interessen zu formulieren und zu prüfen, wer diese am besten vertreten könnte, ja, daß sie sogar in der Lage sind, selbst aktiv Politik zu machen, zeigt das Beispiel Craig Kielburgers, der mit 12 Jahren die Organisation Free The Cildren gründete, die sich überall auf der Welt um die Kinderrechte und den Schutz von Kindern gegen Ausbeutung und Übergriffe durch Erwachsene kümmert. Ganz berühmte Geschichte. Wer kennt einen Erwachsenen in seiner privaten Umgebung, der ein derart hohes Maß an politischer Mündigkeit vorzuweisen hätte? Nun wird man natürlich einwenden, ein Craig Kielburger sei nunmal eine Ausnahme, ebenso wie ein 12-jähriger als Mathegenie-Doktorand eine Ausnahme darstelle. Schon richtig. Aber niemand würde deshalb behaupten, Kinder könnten keine Mathematik, weil sie Kinder sind. Von Mathematik-Mündigkeit habe ich jedenfalls noch nirgendwo gehört. Warum soll es mit Politik denn anders sein? Übrigens hat Craig Kielburger - obwohl Initiator - nicht allein Politik gemacht. Die vielen Kinder, mit denen er in seinem Team zusammengearbeitet hat: auch Ausnahmen? Free The Children, eine internationale Organsisation mit Gruppen in der ganzen Welt und tausenden von Mitgliedern, wird ausschließlich von Kindern betrieben. Man sieht: Zu untersuchen wäre, warum nicht alle Kinder so politikklug sind wie Craig - oder man könnte untersuchen, warum es so viele dumme Erwachsene gibt, obwohl sie wahlmündig sind.
Ich stelle mir ein Kinderwahlrecht vor: Die Politiker müßten die Kinder genauso ernst nehmen wie sie es bei den Erwachsenen tun: Als bedeutsamen Teil der Bevölkerung, auf deren Entscheidungen man Rücksicht zu nehmen hätte und die man zufrieden stellen müßte. Die Spielzeugindustrie jedenfalls hat keine Probleme damit. Sie hat die Kinder schon seit langem als ernst zu nehmende Konsumenten entdeckt und umwirbt sie von vorne bis hinten. Was tun denn die Politiker anderes mit ihrer Wahlwerbung um die Erwachsenen?
corredor - 29. Aug, 17:21

Peinlich

Natürlich ist Craig Kielburger ein gutes Beispiel dafür, daß Jugendliche auch unter 18 Jahren politisch reflektieren und handeln können. Unter www.freethechildren.com kann man die verschiedenen Bücher zum Thema „Kinderrecht“ bestellen, die er nach seinem Start mit 12 Jahren inzwischen geschrieben hat. Auch seine Auftritte als 13- bis 16Jähriger vor dem kanadischen Parlament, der nationalen Lehrergewerkschaft, der Unesco und weiteren internationalen Politikgremien, mit denen er für die Anerkennung der Kinderrechte eingetreten ist, können dort nachgelesen werden.

Und wer immer noch meint, dies sei ein nicht verallgemeinerbarer Einzelfall, kann sich bei den weiteren zahlreichen internationalen Kinderorganisationen kundig machen wie z.B.: YouthSpeak, Power to the Youth, National Youth Rights Organisation, Association for Children’s Suffrage (ACS), Americans for a Society free of Age Restrictions (ASFAR), Canadian Youth Rights Association (CYRA), NATRAS (Nicaragua), Kids Liberation Front (Italien), Kinderlobby (Schweiz), - um nur einige zu nennen, die im Kampf für das Wahlrecht für Kinder besonders aktiv sind.

Aber eigentlich ist es schon peinlich, dass diese Diskussion so tut, als sei Paul Kirchhof der Erfinder des Themas Wahlrecht für Kinder. Ganz offensichtlich wissen die Diskussionsteilnehmer nicht, dass die deutsche Kinderrechtsorganisation KRAETZAE bereits am 18. 11. 1999 eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht eingereicht hat, der das Deutsche Kinderhilfswerk offiziell beigetreten ist und die von zahlreichen maßgeblichen Persönlichkeiten – unter anderem Horst Eberhard Richter, der bekannte Bielefelder Soziologe Klaus Hurrelmann und der auch international renommierte Kindersoziologe Manfred Liebel aus Berlin - unterstützt wird. Unter www.kraetzae.de kann man alle Gutachten und Stellungnahmen zum Verfahren nachlesen, darunter auch den Briefwechsel mit der Bundestagspräsidentin Antje Vollmer und vor allem den Beschluß des Bundestages vom 27. 5. 2004, die Petition der KRAETZAE den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Und wer es dann noch genauer wissen möchte, der sei verwiesen auf das Buch der KRAETZAE: Mike Weimann, Wahlrecht für Kinder. Eine Streitschrift. Beltz Weinheim 2002. Alle Begründungen, die man auch auf der Website der KRAETZAE schon in Kurz- und Langfassung findet, sowie eine ausführliche Zusammenstellung von „frequently asked questions“, die alle naiven und begründeten Fragen enthält, die in dieser Diskussion wieder auftauchen, als wenn sie noch nie gestellt und gründlich beantwortet worden wären, sind hier im umfassenden Kontext behandelt. Von Kindern und Jugendlichen!

Ich meine, dass jeder Erwachsene, der glaubt, sich zu einem so brisanten politischen Problem unserer Zeit äußern zu können, aber solche Informationen nicht einmal zur Kenntnis nimmt, vor diesen Kindern - wenigstens - das moralische Recht verliert, über ihre politische Mündigkeit zu urteilen.

Lisa Rosa - 29. Aug, 19:12

Roller und Süßspeisen

Dein letzter, so treffend formulierter Satz sei dem grünmündigen Elite-Erwachsenen Christian Ströbele ins Gesicht geworfen, der meint,
"Demokratie werde "ad absurdum" geführt, wenn alle wählen dürften. Das Wahlrecht ohne Altersgrenze sei "nicht richtig". Kinder interessierten sich entsprechend ihres Alters eher für Roller und Süßspeisen, meint Ströbele", in einem Gespräch mit Christoph Stein in http://www.ich-will-waehlen.de/index.php?kat=Texte&titel=Str%F6bele%3A+Kinderwahlrecht+w%E4re+absurd!
Ja, es ist wohl wie mit dem Fernsehen: Die Zuschauer kriegen den Quatsch vorgesetzt, weil sie ihn wollen? Oder wollen sie den Quatsch, weil sie ihn laufend vorgesetzt bekommen? Gebt dem Ströbele mal nichts weiter als Roller und Süßspeisen - dann wird er auch nur noch rollern und schlecken wollen...
michael-kk- - 30. Aug, 10:26

Küchenkabinett

Hi Lisa.
Wir tun unser möglichstes. Lass uns doch mal bitte per Mail zukommen, was für eine Firewall, Browser etc. du benutzt und wann der Fehler auftaucht. Du bist nicht die einzige mit Kommentarproblemen, wir arbeiten daran.
Grüße, Michael

michael-kk- - 30. Aug, 12:24

Also so wurde das nicht diskutiert...

Erst mal zu Corridor. Die Feststellung, dass jemand eine Diskussion angestossen hat, ist zu unterscheiden, von der Feststellung dass der Gedanke bzw. politische Initiativen dazu älter sind. KRAETZAE gibt es bereits seit 1992 und politische Initiativen zum Thema Kinderwahlrecht gab es innerhalb Deutschlands bereits in den 70ern und vermehrt in den frühen 80ern. Da will ich mir den Vorwurf uninformiert zu sein, kaum gefallen lassen.

Dann zu LisaRosa. Du hast Recht. Der Vorschlag des Stellvertreterwahlrechts sollte nicht Kinderwahlrecht genannt werden. Das ist ein semantisches Problem. "Stellvertretend ausgeübtes Kinderwahlrecht" klingt aber komisch. Da der Kirchhof-Vorschlag nunmal das Stellvertreterwahlrecht einbrachte, wurde auch ebendieses diskutiert. Da ist die Frage, wer für ein Kind wählen soll durchaus zu erwägen. Da darf sich gelassen Eurofighter anschauen und feststellen: Es müssen Mütter sein, um sich an unverantworlichen, erziehungsunwilligen Vätern zu rächen. So weit ist es nämlich schon. Stellvertreterwahlrecht, dass kann man bei uns nachlesen, halte ich für einen denkbar unsinnige Idee.

Das dank eines Diskussionsteilnehmers nicht besonders demokratietaugliche Gedanken diskutiert wurden, sei mal dahingestellt. Das ist eben Schoggo-TVs Meinung. Die darf er haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht meiner Haltung oder der des Küchenkabinetts entspricht, wie das hier anklingt...

Und zum Thema: Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie Angela Merkel im Tele-Tubbie-Kostüm durch die Kindersendungen hüpft und "ohoh" sagt, um auch die Stimmen der ganz Kleinen zu kriegen. Der "Wahlrecht von Geburt an"-Vorschlag ist bei uns kaum diskutitiert worden, weil er dem Kirchhof-Anstoss nicht entsprach.

Das Wesentliche dabei ist aber, dass Klugheit/Weisheit als Kriterium fürs Wahlrecht (sicherlich völlig unsinnig) von politischer Mündigkeit zu scheiden ist. Zur Feststellung politischer Mündigkeit gibt es nur ein sinnvolles Verfahren, nämlich eine Altersgrenze. Die ist letztlich immer willkürlich, auch wenn sie im Falle der Volljährigkeit besser begründbar ist als in allen anderen Fällen. Weil der Bürger in diesem Moment nicht nur politisch sondern auch rechtlich vollständige Mündigkeit erlangt. Mit erheblichen Konsequenzen für seine Geschäftsfähigkeit, Straffähigkeit etc.

Die Kriterien Klugheit und Mündigkeit haben daher nichts miteinander zu tun. Mündigkeit impliziert einen Anspruch des Staates dem Bürger gegenüber, ob dieser dem Anspruch gerecht wird ist eine andere Frage. Es geht bei der Diskussion - wie auch im Küchenkabinett klar geworden sein sollte - nicht um die Frage ob jemand "zu dumm" zum wählen ist.

Die Frage ob politische Mündigkeit ein Kriterium ist, dass angelegt werden darf/sollte ist eine andere Frage. Und da kann dann gut und gerne anfangen, über Demokratieverständnis zu diskutieren.

Die Befürworter der These, dass KEIN Mündigkeitskriterium angelegt werden darf, argumentieren, dass das Wahlrecht ein demokratisches Menschrecht sei. Es nicht zu gewähren sei daher zunächst eine Menschrechts- bzw. Grundrechtsverletzung an den Kindern. Überdies hinaus würden demokratische Gleichtsgrundsätze verletzt.

Die Annahmen sind demokratietheoretisch aber nicht haltbar. Erstens ist das Recht zu Wählen kein Menschen- oder Grundrecht, sondern ein politisches Recht. Als solches muss es konzepiert werden. Die Erlangung eines politischen Rechts kann in einer Demokratie an all solche Bestimmungen geknüpft sein, die durch gleiches Verfahren geregelt sind. Eine Altersgrenze stellt ein gleiches Verfahren dar. Da jeder Bürger nach Erlangung seines 18. Lebensjahrs wählen darf, wird der Gleichheitsgrundsatz, der im Wahlvokabular die Allgemeinheit der Wahl wäre, in keinsten Weise beeinträchtigt. Eine Altersgrenze ist daher kategorial zu scheiden von Ausschlußkriterien die auf Geschlecht oder Ethnie beruhen.

Nachdem geklärt ist, dass die Feststellung politischer Mündigkeit nach Alter demokratietheoretisch unbenklich ist, bleibt zu klären ob sie sinnhaft ist. Befürworter der These, dass es keine Bestimmungen zur Mündigkeit geben sollte, argumentieren im wesentlichen mit dem "Erwachsene können auch dumm und politisch uninformiert sein"-Argument, dass oben bereits ausgeschlossen wurde. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Mündigkeit ein Intelligenzkriterium ist. Es ist ein Verantwortlichkeitskriterium.

Daher wird in der radikalen Fassung des Kinderwahlrechts-Arguments auch argumentiert, dass der Gedanke Kinder hätten nicht die gleichen Pflichten wie Erwachsene und daher auch nicht die gleichen Rechte, deshalb falsch sei, weil Kindern tatsächlich die gleichen Rechte und Pflichten zustünden.

Diese Argumentation übersieht den Erziehungsgedanken, im wesentlichen aber das Argument, dass Kinder während ihres Heranwachsens ein Schutzraum geboten werden muß. Es würde etwa ihre Geschäftsbefähigung und ihre Aburteilung nach dem Erwachsenen-Strafrecht implitzieren, die Möglichkeit der Eheschließung in jedem Alter etc. Schöne neue Welt, in der wieder vierjährige Mädchen verheiratet werden, Kinder mit acht Jahren so hoch verschuldet sind, dass sie sich davon ein Leben lang nicht mehr erholen oder lebenslang mit Sicherheitsverwahrung in den Knast gehen.

Es scheint mir daher sinnvoll zu sein, Ansprüche der Mündigkeit, die an einen Erwachsenen geknüpft werden, nicht auf Kinder zu übertragen. Dies geschieht zum Schutz des Kindes und nicht zu Nachteil. Jetzt kann man einwenden, dass man Kindern auch das Wahlrecht geben kann, ohne ihren Schutzraum zu verletzen. Dann bleibt immer noch das Argument, dass eine Altersbegrenzung prinzipiell auf Grundlage der Entwicklung kognitiver Fähigkeiten zu rechtfertigen und sinnvoll ist. Auch dieses Argument zielt nicht auf "Dummheit" ab. Es gint einen Unterschied zwischen einem Erwachsenen der seine kognitiven Fähigkeiten hier zur Präferenzbildung nicht nutzt und einem Kind, dass die Fähigkeit nicht besitzt.
Letztlich sprechen viele gute Gründe für eine Aufrechterhaltung einer Altersbegrenzung des Wahlrechts (wie auch immer geartet aus entwicklungspsychologischen Gründen) und eigentlich auch gegen eine Absenkung des Wahlrechtsalters (aus Mündigkeitserwägungen).

Ich bin aber der Auffassung, und da kommt die" Mündigkeitsprüfung" ins Spiel, dass man ein Verfahren etablieren kann, in dem Jugendliche sich für ein früheres Wahlrecht qualifizieren können. So wie es ein Verfahren dafür gibt früher geschäftstauglich zu werden oder zu heiraten. Dies ist aber nicht mit dem Argument gleichzusetzen, der Jugendliche müsse unter Beweis stellen, dass er nicht dumm ist. Es geht darum, dass der Staat demjenigen, der qua Definition sein Wahlrecht NOCH NICHT ausüben darf, eine Chance eröffnet, dass Jugendliche - so sie dies wünschen - ihre hinreichenden kognitiven Fähigkeiten und politische Mündigkeit der Altersbegrenzung zum Trotz unter Beweis stellen können.

Lisa Rosa - 30. Aug, 14:34

Langsam, langsam,

in meinem Beitrag habe ich weder das Küchenkabinett noch speziell Dich, Michael, angreifen wollen. Vielleicht entstand entgegen meiner Absicht dieser Eindruck, weil ich ihn mit meinem Problem, bei Euch im Blog kommentieren zu können, eingeleitet habe. Das war aber nicht so ernst gedacht. Sorry für das Mißverständnis! ;-)
Mein Beitrag richtet sich gegen die gängigen Auffassungen, die in der Diskussion zu Eurem Posting "Kinderwahlrecht" explizit vorgetragen wurden oder implizit enthalten sind. Ich begrüße es sehr, daß Ihr anläßlich des Kirchhof-Vorschlags eine Diskussion über Kinderwahlrecht initiiert habt.

Den Begriff "stellvertretendes Wahlrecht" gibt es tatsächlich. Ich würde nicht auf Präzision und semantische Eindeutigkeit verzichten, bloß weil ein Begriff "komisch klingt", und damit die Bedeutung und das Verständnis der Ästhetik unterordnen. Kein Wunder, daß mich auch der Titel provoziert hat zu meinen Überlegungen darüber, wie Kinder selbstverständlich und unhinterfragt bevormundet werden.

Dein ausführlicher Kommentar hier zeigt, daß es generell in dieser Gesellschaft offenbar völlig abwegig erscheint, Rechtsverständnis, Politikverständnis oder Demoktratietheorie als etwas Historisches zu sehen, also als etwas, das sich verändern kann und muß!
Konsequenterweise bist Du ja in Deinen Ausführungen auch weder auf meine, noch auf corredors historische Analogien und Argumente eingegangen. Du hast Dein Verständnis vom Rechtszustand des Bestehenden und die Meinungen anderer dazu dargelegt. Gut. Kann man das Bestehende nicht infrage stellen?

Über das, was ein "Erziehungsgedanke" ist, sein könnte, bewirkt, welche verschiedenen "Gedanken" und vor allem Taten sich hinter verschiedenen Erziehungsabsichten und -konzepten verbergen, tja ... Darum geht es wohl!

Mündigkeit: Seit politische Rechte nicht mehr an Besitz und soziale Stellung geknüpft werden dürfen, hat sich - da sie trotzdem nicht allen zugestanden werden sollen - dieser Begriff zur Unterscheidung "Rechte haben/keine Rechte haben" etabliert. Es ist ein Begriff, der die Selbstbestimmung betrifft und der suggeriert, sie wahrnehmen zu dürfen, habe ausschließlich etwas mit einer objektiv bestimmten Kompetenz des Individuums zu tun, sie wahrnehmen zu können, etwa eine Funktion natürlicher Reifungsprozesse oder umgekehrt deren Verfall im Alter. Der Erwerb von Kompetenzen ist aber an ihren Gebrauch gebunden.

Du bringst das Schutzbedürfnis von Kindern in Zusammenhang mit Rechten und Verantwortung. Warum? Kann man denn nicht jemandem Schutz gewähren, ohne ihn in Rechten und Selbstbestimmung einzuschränken? Erst durch diese Verknüpfung ergibt sich Bevormundung, Entmündigung, Entmachtung. Die gängigen Vorstellungen von Schutz und Fürsorge camouflieren sie. Aber auch diese Vorstellungen sind historisch.
In der dritten Welt sind Kinder von 12 Jahren in der Lage, ihre Familien zu ernähren, massenhaft. Die Bedingungen, unter denen sie es tun müssen, sind furchtbar. Das ändert aber nichts daran, daß nachgewiesenermaßen Kinder in der Lage sind, nicht nur für sich selbst, sondern auch noch für andere Verantwortung zu übernehmen. Folglich: die Unmündigkeit und die Unselbständigkeit bei uns ist nicht natürlich, sie ist historisch gesellschaftlich, ihre Aufrechterhaltung politisch gewollt. Und politischen Willen muß man pausenlos in Frage stellen dürfen, oder nicht?
michael-kk- - 30. Aug, 15:40

Historische Analogien

Nein, nein...hab' ich nichts persönlich genommen und den Vorwurf des flaschen Wortgebrauchs muß ich mir eh' gefallen lassen.

Ich bin nicht auf die historischen Analogien eingegangen, weil ich sie für falsch halte. Man kann die Entwicklung des Frauenwahlrechts als historischen Prozess samt der darin gefallen Argumente nicht in direkte Verbindung zu einer Diskussion über die Einführung eines Kinderwahlrechts setzen, da es sich um kategorial unterschiedliche Phänomene handelt.

Auf gleicher Ebene, da hast du Recht, kann man sie vielleicht unter dem Gesichtspunkt von Machtfragen diskutieren. Natürlich kann man behaupten, dass der wesentliche Grund dafür, dass es kein Kinderwahlrecht gibt, darin zu finden ist, dass es dem mehrheitlichen Interesse der Herrschenden entspricht, das Wahlrecht nicht auszuweiten.

Natürlich hast Du auch Recht, wenn Du sagst, dass es sowohl für politischen Willen als auch für theoretisches Demokratieverständnis gilt, dass es stets in Frage gestellt werden muß. Aber das tun wir hier ja gerade.

Jetzt ist es natürlich so, dass etwas, nur weil es historisch gewachsen ist und der herrschenden Meinung entspricht, nicht notwendigerweise schlecht begründet oder falsch ist. So könnte man sagen, dass die Stärke meiner Argumentation darin liegt, dass sie sich nicht auf historische Aspekte des "immer so gewesen seins" beruft.

Dass man Kinder gegebenfalls viel früher der "harten Realität" samt politischer Fragen aussetzen könnte, ist sicherlich nicht falsch. Dass man einen Teil seines Lebens sozusagen in einigem Umfang abgehoben davon führen darf, halte ich für eine große Errungenschaft der westlichen Zivilisation. Das "Dritte Welt"-Kinder-Argument halte ich für insbesondere leicht anführbar, wenn man selbst in einem geschützteren Raum großwerden durfte. Im Prinip gehörst Du zu den radikalen Vertretern der Kinderwahlrechtsthese. Man gebe den Kindern Politik statt Spielzeuge, dann bekommen die das auch hin (Man gebe ihnen kein Essen, dann werden sie es sich schon erarbeiten).

Wir können uns doch sicher darauf einigen, dass es unabhängig der Machtfrage zumindest für eine bestimmte Altersgruppe von 0-x Jahren aus kognitiven Gründen kaum in Frage kommt, eine aufgeklärte politische Entscheidung zu treffen. Da verweise ich noch mal auf den Unterschied zu "keine aufgeklärte Entscheidung treffen wollen", was für ein älteres Segment von x-Tod in Frage kommt. Ob x bei 10, 12, 14, 16, 18 Jahren liegt mag sicher debattierbar sein. Aber von 0-x wählen zu lassen bedeutet schlichtweg einen größeren Teil des Elektorats eine völlig erratische Entscheidung treffen zu lassen. Das halte ich für nicht akzeptabel. Da hilft auch das Argument nicht weiter, dass Kompetenzaneignung an den Gebrauch gebunden ist. Das halte ich zwar für generell einsichtig, aber in diesem Falle für verfehlt. Gewählt wird alle Jubeljahre einmal. Im fraglichen Zeitraum den ich für verhandelbar halte, verpassen Jugendliche ungefähr eine Wahl auf jeder politischen Ebene. Zwar ist Wahlrecht ein zentrales politisches Recht der Demokratie, erschöpft sich aber keineswegs, so dass es für Kinder und Jugendliche sowohl Anreize als auch Gelegenheit gibt, unabhängig des Wahlaktes politische Entscheidungskompetenz zu erlangen.

TC Stahl - 2. Sep, 13:20

Bedürftnisse formulieren vs. Abstimmen

Sie unterliegen einem Irrtum: Bedürftnisse zu formulieren, kann politisch sein und ist natürlich auch Minderjährigen zuzutrauen. Jedoch einer Partei oder einem bestimmten politischen Gegenstand die Stimme geben, verlangt ein gewisses Maß an Abstraktionsfähigkeit, welches ich bei noch keinem Kind unter 16 beobachtet habe. Am besten zu überprüfen an der "Autonomiefähigkeit". Infos: http://www.tiuz.de/viewtopic.php?t=53

Besser: Die Politik sollte in einen Diskurs mit den Kindern treten und darauf ihre Entscheidungen abstimmen. Leider tun sie dies noch nicht einmal mit uns Erwachsenen: http://www.tiuz.de/viewtopic.php?t=31

PS: Werte Frau Rosa. Ich habe nichts gegen Links in Kommentaren. Ganz im Gegenteil. Wenn diese jedoch gänzlich ohne Text daherkommen, bezeichnet man dies als Spam! Sie sind natürlich jederzeit gern bei tiuz.de gesehen, beim nächsten mal aber bitte mit(!) Argumenten. Danke.

Lisa Rosa - 2. Sep, 21:28

Beobachtung

Nun ja, ob man etwas persönlich beobachtet hat oder nicht, ist kein gutes Kriterium dafür, ob etwas existiert oder nicht. Ich konnte mich aber trotzdem persönlich an vielen hundert Kindern unter 16 davon überzeugen, daß sie zu hohen Abstraktionsleistungen fähig sind. Im Übrigen sind solche Fähigkeiten nicht an biologische Altersgrenzen gebunden, sondern abhängig von den historischen Bedingungen. Auch diese Frage ist hier schon behandelt worden. Welche oder wie "hohe" Abstraktionsleistungen nötig sind, um die Politik unserer Parteien oder deren Vertreter beurteilen zu können, auch darüber müßte man sich ja erst noch verständigen.
Was meinen "Spam" angeht, so hätte ich gerne getrackbackt, was jedoch nicht möglich war. Meine Argumente sind in meinem bei Ihnen verlinkten shift.-Beitrag enthalten, warum sollte ich sie wiederholen?

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https://lisarosa.twoday.net/stories/930623/modTrackback

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